Barrierefreiheit
Dies ist ein Online-Shop eines Kleinstunternehmen (Umsatz- und Bilanzsumme unter 2 Mio. Euro).
Daher ist dieser Shop nicht barrierefrei und muß es auch nicht sein.
Begründung:
Zitat Händlerbund:
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen.
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.
Das bedeutet, dass Online-Shops von Kleinstunternehmen nicht barrierefrei sein müssen.